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Für die Zwecke dieses Protokolls bezeichnet der Ausdruck „Überseeische Länder und Gebiete“ die nachstehend aufgeführten Länder und Gebiete, die in Anhang II des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union aufgeführt sind. (Diese Liste lässt den Status dieser Länder und Gebiete und seine Entwicklung unberührt.) 1. Überseeische Länder und Gebiete, die besondere Beziehungen zum Königreich Dänemark unterhalten: — Grönland · 2. Überseeische Länder und Gebiete, die besondere Beziehungen zur Französischen Republik unterhalten: — Neukaledonien und Nebengebiete — Französisch-Polynesien — St. Pierre und Miquelon — Saint Barthélemy — Französische Süd- und Antarktisgebiete — Wallis und Futuna · 3. Überseeische Länder und Gebiete, die besondere Beziehungen zum Königreich der Niederlande unterhalten: — Aruba — Bonaire — Curaçao — Saba — Sint Eustatius — Sint Maarten · 4. Überseeische Länder und Gebiete, die besondere Beziehungen zum Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland unterhalten: — Anguilla — Bermuda — Kaimaninseln — Falklandinseln — Südgeorgien und südliche Sandwichinseln — Montserrat — Pitcairn — St. Helena und Nebengebiete — Britisches Antarktis-Territorium — Britisches Territorium im Indischen Ozean — Turks- und Caicosinseln — Britische Jungferninseln ·
„Überseeische Länder und Gebiete“ im Sinne dieses Protokolls sind die in Anhang II des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union genannten…
"ANHANG VIII DES PROTOKOLLS II ÜBERSEEISCHE LÄNDER UND GEBIETE Für die Zwecke dieses Protokolls sind "Überseeische Länder und Gebiete" die in Anhang II des…
In Anhang IX des Protokolls werden die überseeischen Länder und Gebiete der Union aufgeführt. „Überseeische Länder und Gebiete“ im Sinne dieses Protokolls sind…
In Anhang VIII des Protokolls II des Abkommens sind die überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG) der Union aufgeführt. Nach der Statusänderung von Bermuda ,…
Grönland ist in der Liste der überseeischen Länder und Hoheitsgebiete in Anhang II des Vertrags von Lissabon aufgeführt. Nach Artikel 198 des Vertrags über die…
Grönland gehört nicht zum Gebiet der Union, steht jedoch auf der Liste der überseeischen Länder und Hoheitsgebiete in Anhang II des Vertrags über die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.