Erwägungsgrund 2 32017D1933
Aufgrund einer Überprüfung des Beschlusses (GASP) 2015/1763 sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Oktober 2018 verlängert werden.
Aufgrund einer Überprüfung des Beschlusses (GASP) 2015/1763 sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Oktober 2018 verlängert werden.