Art. 1 32017D1959
Die Umstrukturierungsbeihilfe, die Dänemark zugunsten der Vestjysk Bank gewährt hat, ist — vorbehaltlich der in der Anlage enthaltenen Verpflichtungen — mit dem Binnenmarkt im Sinne des Artikels 107 Absatz 3 Buchstabe b des Vertrags vereinbar.