Erwägungsgrund 4 32015D0955BESCHLUSS (GASP) 2015/955 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 16. Juni 2015 zur Ernennung des Befehlshabers der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) und zur Aufhebung des Beschlusses EUTM MALI/3/2014 (EUTM MALI/2/2015)
Der EU-Militärausschuss hat diesen Vorschlag unterstützt.
Erwägungsgrund 4 32011D0399BESCHLUSS ATALANTA/3/2011 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 5. Juli 2011 zur Ernennung eines Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) (2011/399/GASP)
Der EU-Militärausschuss unterstützt diese Empfehlung.
Erwägungsgrund 4 32012D0808BESCHLUSS ATALANTA/4/2012 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 18. Dezember 2012 zur Ernennung eines Befehlshabers der EU-Operation für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) (2012/808/GASP)
Der Militärausschuss der EU unterstützt diesen Vorschlag.
Erwägungsgrund 4 32009D0288BESCHLUSS ATALANTA/1/2009 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 17. März 2009 zur Ernennung eines Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) (2009/288/GASP)
Der EU-Militärausschuss hat diese Empfehlung unterstützt.
Erwägungsgrund 4 32010D0753BESCHLUSS ATALANTA/5/2010 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 26. November 2010 zur Ernennung eines Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) (2010/753/GASP)
Der EU-Militärausschuss unterstützt diese Empfehlung.
Erwägungsgrund 4 32011D0237BESCHLUSS ATALANTA/1/2011 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 13. April 2011 zur Ernennung eines Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) (2011/237/GASP)
Der EU-Militärausschuss unterstützt diese Empfehlung.