Gesetze
Gesetz wird geladen …
Den Mitgliedstaaten steht es jedoch frei, spezifische Auflagen für die Installation und die Verwendung von Bauprodukten festzulegen, solange diese spezifischen Auflagen keine gegen das harmonisierte System verstoßenden Anforderungen an die Leistungsbewertung der Produkte nach sich ziehen. Somit dürfen die Mitgliedstaaten — wie es zurzeit in Deutschland der Fall ist — die Installation und die Verwendung der fraglichen Bauprodukte in Erdbeben- oder Überschwemmungsgebieten verbieten oder beschränken.
Den Mitgliedstaaten steht es jedoch frei, spezifische Auflagen für die Installation und die Verwendung von Bauprodukten festzulegen, solange diese spezifischen…
Bei der Prüfung der Zulässigkeit der vorgebrachten Forderungen ist zu beachten, dass die von Deutschland vorgebrachten zusätzlichen Erfordernisse sich auf die…
Bei der Prüfung der Zulässigkeit der vorgebrachten Forderungen ist zu beachten, dass die von Deutschland vorgebrachten zusätzlichen Erfordernisse sich auf die…
Nach Ansicht Deutschlands enthält die Norm keine Bestimmungen zur Ermittlung der Leistung der fraglichen Bauprodukte, wenn sie in Erdbeben- oder…
Nach Ansicht Deutschlands enthält die Norm keine Bestimmungen zur Ermittlung der Leistung der fraglichen Bauprodukte, wenn sie in Erdbeben- oder…
Die Mitgliedstaaten haben Bestimmungen, einschließlich Anforderungen, eingeführt nicht nur hinsichtlich der Sicherheit von Gebäuden und anderen Bauwerken,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.