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Nach Ansicht Deutschlands enthält die Norm keine Bestimmungen zur Ermittlung der Leistung der fraglichen Bauprodukte, wenn sie in Erdbeben- oder Überschwemmungsgebieten installiert werden. In den Bereichen Auslegung, Auflagerkonstruktion und Verankerung würden die erforderlichen einschlägigen Bewertungsverfahren vollständig fehlen. Auch könne nicht bewertet werden, inwieweit die Beanspruchungen aus Belastungen infolge von Erdbeben oder Überschwemmungen von diesen Bauprodukten aufgenommen werden könnten.
Nach Ansicht Deutschlands enthält die Norm keine Bestimmungen zur Ermittlung der Leistung der fraglichen Bauprodukte, wenn sie in Erdbeben- oder…
Den Mitgliedstaaten steht es jedoch frei, spezifische Auflagen für die Installation und die Verwendung von Bauprodukten festzulegen, solange diese spezifischen…
Den Mitgliedstaaten steht es jedoch frei, spezifische Auflagen für die Installation und die Verwendung von Bauprodukten festzulegen, solange diese spezifischen…
Bei der Prüfung der Zulässigkeit der vorgebrachten Forderungen ist zu beachten, dass die von Deutschland vorgebrachten zusätzlichen Erfordernisse sich auf die…
Bei der Prüfung der Zulässigkeit der vorgebrachten Forderungen ist zu beachten, dass die von Deutschland vorgebrachten zusätzlichen Erfordernisse sich auf die…
Das zweite, hilfsweise Ersuchen Deutschlands, die Fundstelle der Norm einfach zu streichen, gründet im Wesentlichen auf der Unzulänglichkeit der Norm in ihrer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.