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Am 21. August 2015 erhob Deutschland einen formalen Einwand gegen die harmonisierte Norm EN 13341:2005 + A1:2011. Dieser wurde mit dem Fehlen harmonisierter Methoden in dieser Norm begründet, und zwar in den Punkten Gewährleistung der mechanischen Festigkeit, Tragfähigkeit, Standfestigkeit und Bruchfestigkeit beim Einsatz der fraglichen Produkte in Erdbeben- oder Überschwemmungsgebieten. Deutschland ersuchte daher darum, entweder die Veröffentlichung der Fundstelle im Amtsblatt der Europäischen Union mit einem Vorbehalt zu versehen, durch den Erdbeben- oder Überschwemmungsgebiete vom Anwendungsbereich ausgenommen werden sollten, oder die Fundstelle der Norm einfach zu streichen.
Am 21. August 2015 erhob Deutschland einen formalen Einwand gegen die harmonisierte Norm EN 12285-2:2005. Dieser wurde mit dem Fehlen harmonisierter Methoden in…
Das zweite, hilfsweise Ersuchen Deutschlands, die Fundstelle der Norm einfach zu streichen, gründet im Wesentlichen auf der Unzulänglichkeit der Norm in ihrer…
Das zweite, hilfsweise Ersuchen Deutschlands, die Fundstelle der Norm einfach zu streichen, gründet im Wesentlichen auf der Unzulänglichkeit der Norm in ihrer…
Am 21. August 2015 erhob Deutschland einen formalen Einwand gegen die harmonisierte Norm EN 14342:2013. Der formale Einwand bezog sich auf Abschnitt 4.4 dieser…
Die behauptete Unvollständigkeit der Norm sollte daher nicht als hinreichender Grund angesehen werden, die Fundstelle der Norm EN 13341:2005 + A1:2011 aus dem…
Auf Grundlage des Inhalts der Norm EN 13341:2005 + A1:2011 sowie der von Deutschland, dem CEN und der Industrie vorgelegten Informationen und nach Konsultation…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.