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Da das erste Ersuchen Deutschlands, die Fundstelle der Norm unter Vorbehalt zu belassen, indem Erdbeben- oder Überschwemmungsgebiete vom Anwendungsbereich ausgenommen werden, andere Fragen als den Inhalt der fraglichen Norm betrifft, sollte dieses Ersuchen als unzulässig erachtet werden.
Das zweite, hilfsweise Ersuchen Deutschlands, die Fundstelle der Norm einfach zu streichen, gründet im Wesentlichen auf der Unzulänglichkeit der Norm in ihrer…
Das zweite, hilfsweise Ersuchen Deutschlands, die Fundstelle der Norm einfach zu streichen, gründet im Wesentlichen auf der Unzulänglichkeit der Norm in ihrer…
Am 21. August 2015 erhob Deutschland einen formalen Einwand gegen die harmonisierte Norm EN 12285-2:2005. Dieser wurde mit dem Fehlen harmonisierter Methoden in…
Am 21. August 2015 erhob Deutschland einen formalen Einwand gegen die harmonisierte Norm EN 13341:2005 + A1:2011. Dieser wurde mit dem Fehlen harmonisierter…
Bei der Prüfung der Zulässigkeit der vorgebrachten Forderungen ist zu beachten, dass die von Deutschland vorgebrachten zusätzlichen Erfordernisse sich auf die…
Bei der Prüfung der Zulässigkeit der vorgebrachten Forderungen sollte darauf hingewiesen werden, dass, falls die hilfsweise formulierte Forderung Deutschlands…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.