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Das Recht auf Vorbringen eines formalen Einwands nach Artikel 18 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 kann jedoch nicht auf Ersuchen ausgeweitet werden, die andere Fragen als den Inhalt der fraglichen Norm betreffen. Derartige Ersuchen müssen daher im Rahmen der formalen Einwände als unzulässig erachtet werden.
Ersuchen von Behörden anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union können abgelehnt werden, wenn sie nicht ordnungsgemäß und unter Angabe des maßgeblichen…
Die Bewilligung von Ersuchen nach Absatz 1 ist unzulässig, wenn Dies gilt nicht, wenn das Ersuchen der Vorbereitung einer Anordnung der Einziehung dient und…
Das Recht auf Vorbringen eines formalen Einwands nach Artikel 18 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 kann jedoch nicht auf Ersuchen ausgeweitet werden, die andere…
Bei der Prüfung der Zulässigkeit der vorgebrachten Forderungen sollte darauf hingewiesen werden, dass, falls die hilfsweise formulierte Forderung Deutschlands…
Was die andere Forderung einer Einschränkung des Verweises durch den Ausschluss von Anmerkung 1 des Anhangs ZA.1 aus dem Geltungsbereich betrifft, so ist…
Bei der Bewertung der Zulässigkeit des Vorbringens ist zu beachten, dass, wenn die von Deutschland genannte Alternative als separate Forderung zu verstehen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.