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Gemäß dem Verfahren nach Artikel 21 Absatz 5 der Finanzregelung für den 11. EEF hat die Kommission bis zum 10. Oktober 2017 einen Vorschlag vorzulegen, in dem sie Folgendes festlegt: a) die Höhe der dritten Tranche des Beitrags für 2017 und b) einen entsprechend dem tatsächlichen Bedarf geänderten Jahresbeitrag für 2017, falls der Jahresbeitrag von dem tatsächlichen Bedarf abweicht.
Gemäß dem Verfahren nach Artikel 21 Absatz 5 der Finanzregelung für den 11. EEF hat die Kommission bis zum 10. Oktober 2018 einen Vorschlag vorzulegen, in dem…
Gemäß dem Verfahren nach Artikel 21 Absatz 3 der Finanzregelung für den 11. EEF hat die Kommission bis zum 15. Juni 2017 einen Vorschlag vorzulegen, in dem sie…
Gemäß dem Verfahren des Artikels 21 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2015/323 (im Folgenden „Finanzregelung für den 11. EEF“) hat die Kommission bis zum 15. Juni…
Gemäß dem Verfahren nach den Artikeln 21 bis 24 der Finanzregelung für den 11. EEF hat die Kommission bis zum 15. Juni 2016 einen Vorschlag vorzulegen, der…
Im Einklang mit dem Verfahren nach Artikel 21 Absatz 2 der Finanzregelung für den 11. EEF unterbreitete die Kommission am 15. Oktober 2016 einen Vorschlag, der…
Die Kommission unterbreitet bis zum 10. Oktober des Jahres n + 1 einen Vorschlag, der Folgendes enthält: a) die dritte Tranche des Jahresbeitrags für das Jahr n…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.