Erwägungsgrund 1 32017D2085
Das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Commonwealth der Bahamas über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (im Folgenden „Abkommen“) wurde vom Rat mit dem Beschluss 2009/897/EG abgeschlossen. Das Abkommen sieht für die Bürger der Union und die Bürger des Commonwealth der Bahamas die Befreiung von der Visumpflicht vor, wenn sie „innerhalb eines Sechs-Monats-Zeitraums für höchstens drei Monate“ in das Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei reisen.