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Das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Commonwealth der Bahamas über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (im Folgenden „Abkommen“) wurde vom Rat mit dem Beschluss 2009/897/EG abgeschlossen. Das Abkommen sieht für die Bürger der Union und die Bürger des Commonwealth der Bahamas die Befreiung von der Visumpflicht vor, wenn sie „innerhalb eines Sechs-Monats-Zeitraums für höchstens drei Monate“ in das Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei reisen.
Das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Commonwealth der Bahamas über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (im Folgenden…
Das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Barbados über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (im Folgenden „Abkommen“) wurde vom…
Das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Barbados über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (im Folgenden „Abkommen“) wurde vom…
Das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Antigua und Barbuda über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (im Folgenden…
Das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Antigua und Barbuda über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (im Folgenden…
Das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Mauritius über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (im Folgenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.