Gesetze
Gesetz wird geladen …
Mit der Verordnung (EU) Nr. 610/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates wurden horizontale Änderungen am Besitzstand der Union im Bereich Visa und Grenzen vorgenommen und ein Kurzaufenthalt wurde als Aufenthalt mit einer Dauer von höchstens 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen definiert.
„Kurzaufenthalt“ einen Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten von bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 610/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates wurden horizontale Änderungen am Besitzstand der Union im Bereich Visa und…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 610/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates wurden horizontale Änderungen am Besitzstand der Union im Bereich Visa und…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 610/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates wurden horizontale Änderungen am Besitzstand der Union im Bereich Visa und…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 610/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates wurden horizontale Änderungen am Besitzstand der Union im Bereich Visa und…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 610/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates wurden horizontale Änderungen am Besitzstand der Union im Bereich Visa und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.