Erwägungsgrund 2 32017D2163
Nachdem die Russischen Föderation am 10. September 2017 in der rechtswidrig annektierten Stadt Sewastopol Gouverneurswahlen durchgeführt hat, sollte nach Ansicht des Rates eine Person in die im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP enthaltene Liste der restriktiven Maßnahmen unterliegenden Personen, Organisationen und Einrichtungen aufgenommen werden.