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Gemäß dem Verfahren nach Artikel 21 Absatz 2 der Finanzregelung für den 11. EEF hat die Kommission bis zum 15. Oktober 2017 einen Vorschlag unterbreitet, der a) die Obergrenze des Jahresbeitrags der Mitgliedstaaten zum Europäischen Entwicklungsfonds (im Folgenden „EEF“) für das Jahr 2019, b) den Jahresbeitrag der Mitgliedstaaten zum Europäischen Entwicklungsfonds für das Jahr 2018, c) die Höhe der ersten Tranche des Beitrags für das Jahr 2018 und d) eine unverbindliche Angabe der voraussichtlich zu erwartenden Jahresbeiträge für die Jahre 2020 und 2021 enthält.
Gemäß dem Verfahren nach den Artikeln 19 bis 22 der Finanzregelung für den 11. EEF und unter Berücksichtigung eines Vorschlags für die Einbeziehung des…
Im Einklang mit dem Verfahren nach Artikel 21 Absatz 2 der Finanzregelung für den 11. EEF unterbreitete die Kommission am 15. Oktober 2016 einen Vorschlag, der…
Im Einklang mit dem Verfahren der Artikel 21 bis 24 der Finanzregelung für den 11. EEF hat die Kommission einen Vorschlag zu unterbreiten, der die Obergrenze…
Gemäß dem Verfahren nach Artikel 21 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2015/323 hat die Kommission bis zum 15. Oktober 2018 einen Vorschlag zu unterbreiten, der a)…
Gemäß dem Verfahren des Artikels 21 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2015/323 (im Folgenden „Finanzregelung für den 11. EEF“) hat die Kommission bis zum 15. Juni…
Gemäß dem Verfahren nach Artikel 21 Absatz 5 der Finanzregelung für den 11. EEF hat die Kommission bis zum 10. Oktober 2018 einen Vorschlag vorzulegen, in dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.