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Gemäß dem Verfahren nach den Artikeln 19 bis 22 der Finanzregelung für den 11. EEF und unter Berücksichtigung eines Vorschlags für die Einbeziehung des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) in den Haushaltsplan gemäß dem Vorschlag der Kommission für das externe Finanzierungsinstrument für die Zeit nach 2020 hat die Kommission bis zum 15. Oktober 2019 einen Vorschlag vorzulegen, in dem Folgendes festgelegt ist: a) die Obergrenze der Beiträge für das Jahr 2021, b) der Jahresbeitrag für das Jahr 2020, c) die Höhe der ersten Tranche des Beitrags für das Jahr 2020 und d) eine unverbindliche Angabe der voraussichtlich zu erwartenden Jahresbeiträge für die Jahre 2022-2023.
Gemäß dem Verfahren nach Artikel 21 Absatz 2 der Finanzregelung für den 11. EEF hat die Kommission bis zum 15. Oktober 2017 einen Vorschlag unterbreitet, der a)…
Im Einklang mit dem Verfahren nach Artikel 21 Absatz 2 der Finanzregelung für den 11. EEF unterbreitete die Kommission am 15. Oktober 2016 einen Vorschlag, der…
Gemäß dem Verfahren nach Artikel 21 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2015/323 hat die Kommission bis zum 15. Oktober 2018 einen Vorschlag zu unterbreiten, der a)…
Im Einklang mit dem Verfahren der Artikel 21 bis 24 der Finanzregelung für den 11. EEF hat die Kommission einen Vorschlag zu unterbreiten, der die Obergrenze…
Gemäß dem Verfahren nach Artikel 19 der Finanzregelung für den 11. EEF hat die Kommission bis zum 10. Oktober 2019 einen Vorschlag vorzulegen, in dem Folgendes…
Gemäß dem Verfahren des Artikels 19 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2018/1877 (im Folgenden „Finanzregelung für den 11. EEF“) legt die Kommission bis zum 15. Juni…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.