Erwägungsgrund 2 32017D2182
Am 18. November 2014 ermächtigte der Rat die Kommission, Verhandlungen mit Norwegen einzuleiten, um gemäß Artikel 19 des EWR-Abkommens eine stärkere Liberalisierung des bilateralen Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen zu erreichen. Die Verhandlungen wurden erfolgreich abgeschlossen, und ein Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über zusätzliche Handelspräferenzen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen (im Folgenden „Abkommen“) wurde am 5. April 2017 parafiert.