Erwägungsgrund 12 32018D1893BESCHLUSS (EU) 2018/1893 DES RATES vom 16. Juli 2018 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union einerseits und dem Königreich Marokko andererseits zur Änderung der Protokolle Nr. 1 und Nr. 4 des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits
Das Abkommen trägt zur Verwirklichung der im Rahmen des Artikels 21 des Vertrags über die Europäische Union verfolgten Ziele der Union bei.
Erwägungsgrund 3 32015D1789BESCHLUSS (EU) 2015/1789 DES RATES vom 1. Oktober 2015 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt zur Änderung von Anhang II (Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und Zertifizierung) und Anhang XX (Umwelt) des EWR-Abkommens (Richtlinie über die Qualität von Kraftstoffen)
Die Richtlinie 2009/30/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.
Erwägungsgrund 3 32015D1293BESCHLUSS (EU) 2015/1293 DES RATES vom 20. Juli 2015 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Europäischen Übereinkommens über den rechtlichen Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten
Mit dem Übereinkommen wird ein Rechtsrahmen geschaffen, der mit dem der Richtlinie 98/84/EG des Europäischen Parlaments und des Rates nahezu identisch ist.
Erwägungsgrund 7 32015D0890BESCHLUSS (EU) 2015/890 DES RATES vom 8. Juni 2015 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang II (Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und Zertifizierung) des EWR-Abkommens (Neuartige Lebensmittel) zu vertretenden Standpunkt
Artikel 38 der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates ändert die Verordnung (EG) Nr. 258/97 und ist in das EWR-Abkommen…
Erwägungsgrund 4 32015D0890BESCHLUSS (EU) 2015/890 DES RATES vom 8. Juni 2015 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang II (Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und Zertifizierung) des EWR-Abkommens (Neuartige Lebensmittel) zu vertretenden Standpunkt
Die Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.
Erwägungsgrund 3 32019D0380BESCHLUSS (EU) 2019/380 DES RATES vom 4. März 2019 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt zur Änderung von Anhang IX (Finanzdienstleistungen) und Anhang XIX (Verbraucherschutz) des EWR-Abkommens (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und des Rates ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.