Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Standpunkte, die im Namen der Union innerhalb des durch das Abkommen eingesetzten Gemeinsamen Ausschusses zu vertreten sind, sollten im Einklang mit den geltenden Verfahren und Gepflogenheiten und unter vollständiger Wahrung der Vorrechte des Rates bei der Politikgestaltung festgelegt werden. Insbesondere wenn der Gemeinsame Ausschuss rechtswirksame Beschlüsse fassen soll, ist es gemäß Artikel 218 Absatz 9 des Vertrags Sache des Rates, den Standpunkt der Union festzulegen.
In Bezug auf Beschlüsse in Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Union fallen, wird der von der Union und ihren Mitgliedstaaten im Gemeinsamen Ausschuss…
Soweit der Gemischte Ausschuss rechtswirksame Akte oder Beschlüsse über die Aussetzung der Anwendung des Abkommens zu erlassen hat, wird der Standpunkt der…
Soweit der gemäß Artikel 14 des Abkommens eingesetzte Ausschuss (im Folgenden „Ausschuss“) rechtswirksame Akte oder Beschlüsse über die Aussetzung der Anwendung…
In allen anderen Fällen sollte der Standpunkt, der im Namen der Union im Gemeinsamen Ausschuss in Bezug auf Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Union…
Gemäß Artikel 218 Absatz 9 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union erlässt der Rat auf Vorschlag der Kommission einen Beschluss zur Festlegung…
Der Standpunkt, der im Namen der Union im mit Artikel 81 des Abkommens eingesetzten Gemeinsamen Rat zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf eines Beschlusses,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.