Erwägungsgrund 2 32017D0225
Gemäß dem Beschluss (EU) 2016/1342 des Rates wurde das Abkommen unterzeichnet und wird seit dem 1. Juli 2016 vorläufig angewandt.
Gemäß dem Beschluss (EU) 2016/1342 des Rates wurde das Abkommen unterzeichnet und wird seit dem 1. Juli 2016 vorläufig angewandt.