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Nach Artikel 100 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens kann der AKP-EU-Ministerrat die Anhänge Ia, II, III, IV und VI des Abkommens auf Empfehlung des AKP-EU-Ausschusses für Zusammenarbeit bei der Entwicklungsfinanzierung überprüfen, ändern und/oder ergänzen.
Nach Artikel 100 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens kann der AKP-EU-Ministerrat die Anhänge Ia, II, III, IV und VI des Abkommens auf Empfehlung des…
Nach Artikel 100 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens kann der AKP-EU-Ministerrat die Anhänge Ia, Ib, II, III, IV und VI des Abkommens auf Empfehlung des…
Nach Artikel 100 des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens kann der AKP-EU-Ministerrat die Anhänge Ia, Ib, II, III, IV und VI des Abkommens auf Empfehlung des…
Nach Artikel 100 des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens kann der AKP-EU-Ministerrat die Anhänge Ia, Ib, II, III, IV und VI des Abkommens auf Empfehlung des…
Nach Artikel 100 des Partnerschaftsabkommens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits…
Der Standpunkt der Europäischen Union im AKP-EU-Ministerrat zur Überarbeitung von Anhang IV des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens beruht auf dem diesem Beschluss…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.