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Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet 48 Monate nach dem Tag des Abschlusses der in Artikel 3 Absatz 3 genannten Finanzierungsvereinbarung zwischen der Kommission und der OVCW oder sechs Monate nach seinem Inkrafttreten, falls bis zu diesem Zeitpunkt keine Finanzierungsvereinbarung geschlossen wurde. ANHANG 1. Hintergrund Nach einem mutmaßlichen Einsatz chemischer Waffen in Ghuta im Umland von Damaskus im August 2013 haben diplomatische Bemühungen zur Beendigung des Chemiewaffenprogramms der Arabischen Republik Syrien zu der Rahmenvereinbarung zwischen der Russischen Föderation und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Beseitigung der syrischen Chemiewaffen vom 14. September 2013 geführt. Am 27. September 2013 hat der Exekutivrat der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) einen historischen Beschluss zur Zerstörung der syrischen Chemiewaffen („EC-M-33/DEC.1“ angenommen, mit dem ein Programm zur beschleunigten Beseitigung chemischer Waffen Syriens aufgestellt wurde. Am 14. Oktober 2013 ist Syrien offiziell Vertragsstaat des Übereinkommens über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen (CWÜ) geworden. Am 16. Oktober 2013 wurde die gemeinsame OVCW-VN-Mission zur Beseitigung der syrischen Chemiewaffen (im Folgenden „Gemeinsame Mission“) förmlich eingesetzt, deren Hauptaufgabe darin bestand, die zügige Beseitigung des syrischen Chemiewaffenarsenals unter möglichst sicheren und gefahrlosen Bedingungen zu überwachen. Die Union hat einen Beitrag von 12 Mio. EUR zu dem speziell in diesem Zusammenhang eingerichteten Syrien-Sondertreuhandfonds der OVCW geleistet, um die Aktivitäten zur vollständigen Vernichtung der syrischen Bestände an chemischen Materialien zu finanzieren. Infolge der Gemeinsamen Mission wurden bis August 2014 in Zusammenarbeit mit der syrischen Regierung alle von Syrien angegebenen chemischen Waffen aus dem syrischem Hoheitsgebiet entfernt und vernichtet. Die Gemeinsame Mission hat ihren Auftrag erfüllt und ihre Tätigkeiten zum 30. September 2014 abgeschlossen. Trotz dieser Bemühungen kam es allerdings weiterhin zu Berichten über den mutmaßlichen Einsatz von Chemiewaffen in Syrien, und die OVCW hat ihre noch verbliebenen Inspektions- und Überprüfungstätigkeiten fortgesetzt. Am 29. April 2014 hat der Generaldirektor der OVCW eine Erkundungsmission mit dem Auftrag eingerichtet, die Tatsachen hinter den Behauptungen über den mutmaßlichen Einsatz toxischer Chemikalien für feindselige Zwecke in der Arabischen Republik Syrien zu klären. Die Erkundungsmission unterstützt den Gemeinsamen Untersuchungsmechanismus, der vom VN-Sicherheitsrat mit der Resolution 2235 (2015) eingerichtet wurde, um diejenigen ausfindig zu machen, die in der Arabischen Republik Syrien Chemikalien als Waffen eingesetzt oder diesen Einsatz organisiert oder gefördert haben oder anderweitig daran beteiligt waren. Da Zweifel an der Vollständigkeit und Richtigkeit der Erklärung laut wurden, die Syrien gegenüber der OVCW zu seinem Chemiewaffenprogramm abgegeben hatte, setzte der Generaldirektor der OVCW gleichzeitig ein Expertenteam – das sogenannte „Declaration Assessment Team“ (im Folgenden „DAT“) – ein, das mit den zuständigen syrischen Behörden zusammenarbeiten sollte, um die in der syrischen Erklärung festgestellten Lücken und Unstimmigkeiten zu klären. Sowohl das Declaration Assessment Team als auch die Erkundungsmission sind nach wie vor im Einsatz. Die OVCW-Missionen in Syrien werden fortgesetzt, da immer noch von Vorfällen berichtet wird, bei denen es zum Einsatz von Chemiewaffen gekommen sein soll, und da vor der Entsendung von Teams Bildmaterial für die visuelle Lageerfassung und die Bewertung der Sicherheitslage benötigt wird. Im Rahmen der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen hat die Union mit dem Beschluss 2013/726/GASP des Rates zur Unterstützung der Resolution 2118 (2013) des VN-Sicherheitsrats und des Beschlusses EC-M-33/DEC.1 Hilfe für die OVCW-Missionen in Syrien bereitgestellt. Der Beschluss 2013/726/GASP unterstützte die Bereitstellung von Produkten zur Lageerfassung im Zusammenhang mit der Sicherheit der gemeinsamen Mission einschließlich des Zustands des Straßennetzes, indem Satellitenbilder und damit in Zusammenhang stehende Informationsprodukte des Satellitenzentrums der EU (SatCen) an die OVCW geliefert wurden. Das SatCen hat die OVCW bis zum 30. September 2015 durch Lieferung von Satellitenbildern unterstützt. Diese Dienstleistung hat sich bei der Entsendung der Erkundungsmission und anderer Teams (z. B. des Declarations Assessment Teams) nach Syrien für die Sicherheit der Mitarbeiter und die problemlose Durchführung der Missionen als äußerst nützlich erwiesen. Am 10. Juli 2017 hat die OVCW beantragt, dass erneut Satellitenbilder der Union als Folgemaßnahme zu dem Beschluss 2013/726/GASP bereitgestellt werden. 2. Gesamtziele des Projekts Das allgemeine Ziel des Projekts besteht darin, die OVCW-Missionen, die die Arabische Republik Syrien betreffen, wozu auch die Erkundungsmission und das Declaration Assessment Team zählen, zu unterstützen. Einzelziele des Projekts sind — die Bewertung des Zustands des Straßennetzes, insbesondere um Straßensperren und Gebiete, in denen schwierige Straßenverhältnisse herrschen, zu ermitteln; — die Überprüfung der Korrektheit der syrischen Berichte an die OVCW; — die Bewertung der Anlagen und Standortumgebungen; — die Verbesserung der Lageerfassung vor Ort im Zusammenhang mit der Sicherheit der in die Arabische Republik Syrien entsandten Feld- und Ständigen Mission sowie der Erfassung der Lage der zu besuchenden/zu inspizierenden Örtlichkeiten. 3. Beschreibung der Tätigkeiten Erteilung von ad-hoc-Aufträgen an das SatCen gemäß dem Beschluss 2014/401/GASP des Rates innerhalb des Gebiets von Interesse (Area of Interest - AOI) (Orte von Interesse innerhalb des souveränen Staats Syrien) und im Rahmen des Mandats des EAD einschließlich der damit verbundenen Verwaltung und Berichterstattung, bezogen auf Folgendes: — Luftbildaufklärungs- (imagery intelligence - IMINT) und weltraumgestützte Aufklärungs- (geospatial intelligence - GEOINT)-Produkte und -Dienstleistungen wie im SatCen-Produkt- und Dienstleistungsportfolio beschrieben zum Zwecke der Krisenreaktion, Lagebeurteilung, detaillierten Analyse, Notfallplanung und Kartierung, zum Beispiel: — Ad-hoc-Lageberichte (First Impression Reports, FIR) als Reaktion auf Krisensituationen; — Informationsvermerke über Orte von Interesse (OVI) ; — Berichte zu OVI mithilfe von Beschreibungen, Zusatzinformationen, Vektor-Informationen, Quellen und einem oder mehreren Bildern zu dem Objekt/der Anlage und ihrer Umgebung; — Dossiers mit Dokumenten mit nachrichtendienstlichen Erkenntnissen zu komplexeren Gebieten, die mehrere OVI umfassen; — für eine Vorabbewertung von Produkten erforderliche Durchführbarkeitsstudien; — Geodaten-Paket für Notfallhilfe (Geospatial Contingency Support Package, GCSP) mit besonderem Augenmerk auf Evakuierungsmaßnahmen mithilfe von Satellitenbildern, ergänzenden Quellen und wenn möglich Informationen, die aus dem Gelände übermittelt werden, als Primärinformationen; — Satellitenbildkarten (Image Maps) mit sachdienlichen und aktuellen thematischen Angaben zu einem bestimmten OVI; — Orthobildkarten (Orthoimage Maps) mit gerasterten fotografischen Karten einschließlich eines Satellitenbilds von oberhalb eines bestimmten OVI; — Stadtkarten (City Maps) mit umfassenden Informationen zu einer Stadt auf der untersten Kartenebene in einem Maßstab mit hohem Detaillierungsgrad; — Kartensammlungen (Map Books) auf Basis von Analysetechniken mithilfe geografischer Informationssysteme (GIS), Geländeanalysen, Verortung von Diensten in städtischen Gebieten etc.; — Kartenmaterial (Map Coverage) mit umfassenden Informationen zur untersten Kartenebene für große Gebiete. — Unterstützung des Personals der OVCW-Mission vor Ort: Bildmaterial für geplante Fahrstrecken (z. B. Routen-Analysematerial zur Bewertung des Zustands des Straßennetzes). — Schulung des OVCW-Personals in den Räumlichkeiten des SatCen: Technische GEOINT - Schulungen, Schulungen zur ArcGIS-Software und zur Auswertung von Produkten der IMINT. Wenn es für realisierbar gehalten wird, können auch Schulungen in den Räumlichkeiten der OVCW in Betracht gezogen werden. Die Unterstützung durch das SatCen wird in der Bereitstellung von bis zu fünf FIR (oder gleichwertig ) pro Woche für die Gesamtdauer des Projekts gemäß Nummer 8 bestehen. 4. Erwartete Ergebnisse Es werden folgende Ergebnisse des Projekts erwartet: — Bewertung des Zustands des Straßennetzes, insbesondere Ermittlung von Straßensperren und Gebieten, in denen schwierige Straßenverhältnisse herrschen; — Erhöhung der Sicherheit der Fahrstrecken für entsandte Inspektions- und Kontrollteams; — Verifizierung der von Syrien vorgelegten Berichte; — Bewertung der Anlagen und Standortumgebungen; — Erhöhung des Lagebewusstseins der entsandten Inspektions- und Kontrollteams; — Unterstützung des DAT und der Erkundungsmission; — Verbesserung der Fähigkeit zur Bewertung bestimmter Anlagen und Standortumgebungen; — Verbesserung der Fähigkeit des OVCW-Personals zur Auswertung von Bildmaterial, Führung einer Bilddatenbank und Anwendung von ArcGIS zur Erzeugung OVCW-spezifischer Produkte mittels Bildanalyseverfahren. 5. Leistungsempfänger Leistungsempfänger des Projekts für visuelle Lageerfassung und Sicherheitsbewertungen im Vorfeld der Entsendung von Teams nach Syrien ist die OVCW. Weiterer Leistungsempfänger des Projekts ist der Gemeinsame Untersuchungsmechanismus der OVCW und der Vereinten Nationen, da er sich auf die Arbeit der Erkundungsmission stützt. 6. Projektteam Das Projekt wird von der OVCW in Zusammenarbeit mit dem SatCen mit Sitz in Torrejón de Ardoz, Spanien, durchgeführt. Das für die Durchführung des Projekts zuständige Team besteht aus einem hochrangigen Beamten (substantive officer) der OVCW und einem Projektverantwortlichen des SatCen. Dieses Team ist für die Verwaltung des gesamten Projektzyklus zuständig, einschließlich der Festlegung der rechtlichen Rahmenbedingungen und des Rahmens für die Leitung, Überwachung und Überprüfung sowie für die effektive Erreichung der Projektergebnisse und die Berichterstattung. 7. Außenwirkung der Union Sichtbarkeit der Finanzierung durch die Union bei OVCW-Veranstaltungen oder Sitzungen: Die finanzielle Unterstützung durch die Union wird in Berichten des Generaldirektors der OVCW und des Exekutivrats über die oben genannten Tätigkeiten gewürdigt. Auf allen Projektunterlagen findet sich eine Flagge der Union. Wenn eine solche Kennzeichnung die Vorrechte und Befreiungen der OVCW oder die Sicherheit des OVCW-Personals oder der Endbegünstigten gefährden könnte, werden geeignete alternative Vorkehrungen getroffen. 8. Voraussichtliche Dauer Die geplante Dauer des Projekts beträgt 48 Monate. 9. Lenkungsausschuss Der Lenkungsausschuss für dieses Projekt wird sich aus Vertretern des EAD, der OVCW und des SatCen zusammensetzen. Der Lenkungsausschuss überprüft die Durchführung dieses Beschlusses in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch alle sechs Monate, wobei er auch elektronische Kommunikationsmittel einsetzt. 10. Berichterstattung Die OVCW wird nach sechs Monaten einen Verlaufsbericht zum Sachstand vorlegen, um die Fortschritte bei der Erzielung der Projektergebnisse zu überprüfen. Die OVCW wird innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Durchführungszeitraums einen abschließenden Verlaufs- und Finanzbericht vorlegen.
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.