Art. 4 32010D0573
(1)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
(2)
Dieser Beschluss gilt bis zum 31. Oktober 2026 . Er wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass seine Ziele nicht erreicht wurden.