Erwägungsgrund 2 32017D0234
Gemäß dem Beschluss (EU) 2016/1879 des Rates wurde das Abkommen unterzeichnet und wird seit dem 20. September 2016 vorläufig angewandt.
Gemäß dem Beschluss (EU) 2016/1879 des Rates wurde das Abkommen unterzeichnet und wird seit dem 20. September 2016 vorläufig angewandt.