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Demzufolge liegen keine außergewöhnlichen wirtschaftlichen Umstände vor, die eine Verringerung der Geldbuße rechtfertigen könnten.
aufgrund der Erkundigungen der ersuchten Behörde stehen die voraussichtlichen Kosten oder Mittel, die für eine Beitreibung der Sanktion und/oder Geldstrafe…
Grundlage für die Zumessung der Geldbuße sind die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und der Vorwurf, der den Täter trifft. Auch die wirtschaftlichen Verhältnisse…
Die Geldbußen haben keinen strafrechtlichen Charakter.
In Bezug auf die Geldbußen gemäß Absatz 1 gelten als mildernde Umstände:
Diese gegen Spanien zu verhängende Geldbuße sollte im Prinzip 0,2 % des Vorjahres-BIP betragen, kann jedoch aufgrund außergewöhnlicher wirtschaftlicher Umstände…
Die Anerkennung von Entscheidungen, mit der eine Verwaltungssanktion und/oder Geldbuße verhängt wird, und von Ersuchen um Beitreibung einer Sanktion und/oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.