Erwägungsgrund 3 32017D2426
Am 28. Juni 2017 hat der Rat den Beschluss 2014/512/GASP bis zum 31. Januar 2018 verlängert, um die Umsetzung der Vereinbarungen von Minsk einer weiteren Bewertung unterziehen zu können.
Am 28. Juni 2017 hat der Rat den Beschluss 2014/512/GASP bis zum 31. Januar 2018 verlängert, um die Umsetzung der Vereinbarungen von Minsk einer weiteren Bewertung unterziehen zu können.