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Am 14. November 2017 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Resolution 2385 (2017) angenommen. Darin ist vorgesehen, dass die Bereitstellung dringend benötigter humanitärer Hilfe in Somalia durch die Vereinten Nationen, ihre Sonderorganisationen oder Programme, humanitäre Hilfe leistende humanitäre Organisationen mit Beobachterstatus bei der Generalversammlung der Vereinten Nationen und ihre Durchführungspartner, einschließlich bilateral oder multilateral finanzierter nichtstaatlicher Organisationen, die an dem Plan für humanitäre Maßnahmen der Vereinten Nationen für Somalia beteiligt sind, von dem Einfrieren von Vermögenswerten und von dem Verbot der Zurverfügungstellung von Geldern, anderer finanzieller Vermögenswerte und wirtschaftlichen Ressourcen ausgenommen ist.
Am 14. November 2017 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Resolution 2385 (2017) angenommen. Im Zusammenhang mit der Ausnahme vom Einfrieren von…
Darüber hinaus hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in seiner Resolution 2002 (2011) die bereits in der Verordnung (EU) Nr. 356/2010 vorgesehene…
Außerdem ist in der Resolution 2002 (2011) des VN-Sicherheitsrates die Ausnahmeregelung dargelegt, die die Zurverfügungstellung von Geldern, anderen…
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat am 25. Juli 2012 die Resolution 2060 (2012) verabschiedet, die unter Nummer 10 eine Ausnahmeregelung zum Verbot…
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat am 5. März 2014 die Resolution 2142 (2014) über die Situation in Somalia verabschiedet, mit der er das…
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat am 6. März 2013 die Resolution 2093 (2013) angenommen. Diese Resolution änderte das mit der Resolution 733 (1992)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.