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In Anerkennung der Tatsache, dass die Haushaltslage im Vereinigten Königreich im Haushaltsjahr 2009/10 einerseits auf die Umsetzung von Maßnahmen im Umfang von rund 1,5 % des BIP als angemessene Reaktion auf das Europäische Konjunkturprogramm und andererseits auf das freie Spiel automatischer Stabilisatoren zurückzuführen ist, richtete der Rat am 2. Dezember 2009 eine überarbeitete Empfehlung gemäß Artikel 126 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) an das Vereinigte Königreich, in der er diesem empfahl, das übermäßige Defizit bis 2014/15 zu korrigieren. Um insbesondere das gesamtstaatliche Defizit auf glaubhafte und nachhaltige Weise unter 3 % des BIP zu senken, empfahl der Rat dem Vereinigten Königreich, im Zeitraum von 2010/11 bis 2014/15 eine jährliche Konsolidierungsanstrengung von durchschnittlich 1 % des BIP zu gewährleisten. In seiner Empfehlung vom 2. Dezember 2009 legte der Rat eine Frist bis zum 2. Juni 2010 zur Ergreifung wirksamer Maßnahmen gemäß Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 fest.
In Anerkennung der Tatsache, dass die Haushaltslage im Vereinigten Königreich im Haushaltsjahr 2009/10 einerseits auf die Umsetzung von Maßnahmen im Umfang von…
Am 19. Juni 2015 stellte der Rat nach Maßgabe des Artikels 126 Absatz 8 AEUV fest, dass das Vereinigte Königreich auf die Empfehlung des Rates vom 2. Dezember…
Gemäß Artikel 126 Absatz 7 AEUV und Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 richtete der Rat auf Empfehlung der Kommission am 19. Juni 2015 eine…
Am selben Tag richtete der Rat gemäß Artikel 104 Absatz 7 EGV und Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates auf Empfehlung der Kommission…
Eine neue Bewertung der Maßnahmen, die das Vereinigte Königreich als Reaktion auf die Empfehlung des Rates nach Artikel 126 Absatz 7 AEUV vom 2. Dezember 2009…
Am 8. Juli 2008 befand der Rat gemäß Artikel 104 Absatz 6 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV), dass im Vereinigten Königreich ein…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.