Erwägungsgrund 5 32017D2261BESCHLUSS (EU) 2017/2261 DES RATES vom 30. November 2017 über den Standpunkt, der im Namen der Union in dem Gemeinsamen Ministerausschuss und dem Gemeinsamen Kooperationsausschuss, die mit dem Abkommen über eine strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Kanada andererseits eingesetzt wurden, zur Annahme der Geschäftsordnung des Gemeinsamen Ministerausschusses sowie der Geschäftsordnung des Gemeinsamen Kooperationsausschusses und der Unterausschüsse zu vertreten ist
Zur Gewährleistung der wirksamen Durchführung des Abkommens sollte die Geschäftsordnung des Gemeinsamen Ministerausschusses sowie die des Gemeinsamen…
Erwägungsgrund 2 32016D0845BESCHLUSS (EU) 2016/845 DES RATES vom 23. Mai 2016 zur Festlegung des Standpunkts zur Annahme der Geschäftsordnung des — mit dem Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits eingesetzten — Gemischten Ausschusses sowie zur Einsetzung von Facharbeitsgruppen und zur Annahme ihrer Mandate, der im Namen der Union in dem Gemischten Ausschuss zu vertreten ist
Als Beitrag zur wirksamen Durchführung des Abkommens sollte die Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses angenommen werden —
Erwägungsgrund 3 32016D1170BESCHLUSS (EU) 2016/1170 DES RATES vom 12. Juli 2016 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem — mit dem Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Indonesien andererseits eingesetzten — Gemeinsamen Ausschuss zur Annahme der Geschäftsordnung des Gemeinsamen Ausschusses und zur Einsetzung von Facharbeitsgruppen zu vertreten ist
Als Beitrag zur wirksamen Durchführung des Abkommens sollte die Geschäftsordnung des Gemeinsamen Ausschusses angenommen werden.
Erwägungsgrund 4 32016D0845BESCHLUSS (EU) 2016/845 DES RATES vom 23. Mai 2016 zur Festlegung des Standpunkts zur Annahme der Geschäftsordnung des — mit dem Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits eingesetzten — Gemischten Ausschusses sowie zur Einsetzung von Facharbeitsgruppen und zur Annahme ihrer Mandate, der im Namen der Union in dem Gemischten Ausschuss zu vertreten ist
Als Beitrag zur wirksamen Durchführung des Abkommens sollte die Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses angenommen werden.
Erwägungsgrund 10 32017D0477BESCHLUSS (EU) 2017/477 DES RATES vom 3. März 2017 über den im Kooperationsrat im Rahmen des Abkommens über verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkt im Hinblick auf die Arbeitsvereinbarungen des Kooperationsrates, des Kooperationsausschusses, der Fachunterausschüsse und etwaiger sonstiger Gremien
Zur Sicherstellung der wirksamen Durchführung des Abkommens sollten die jeweilige Geschäftsordnung des Kooperationsrates, des Kooperationsausschusses und der…
Erwägungsgrund 2 32016D0845BESCHLUSS (EU) 2016/845 DES RATES vom 23. Mai 2016 zur Festlegung des Standpunkts zur Annahme der Geschäftsordnung des — mit dem Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits eingesetzten — Gemischten Ausschusses sowie zur Einsetzung von Facharbeitsgruppen und zur Annahme ihrer Mandate, der im Namen der Union in dem Gemischten Ausschuss zu vertreten ist
Als Beitrag zur wirksamen Durchführung des Abkommens sollte sein institutioneller Rahmen baldmöglichst vervollständigt werden, indem der Gemischte Ausschuss…