Erwägungsgrund 6 32017D2434BESCHLUSS (EU) 2017/2434 DES RATES vom 18. Dezember 2017 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kuba andererseits eingesetzten Gemeinsamen Rat in Bezug auf die Annahme eines Beschlusses des Gemeinsamen Rates über die Geschäftsordnung des Gemeinsamen Rates und die Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses zu vertretenden Standpunkt
Zur Gewährleistung der wirksamen Durchführung des Abkommens sollten die Geschäftsordnung des Gemeinsamen Rates und die Geschäftsordnung des Gemischten…
Erwägungsgrund 3 32016D1170BESCHLUSS (EU) 2016/1170 DES RATES vom 12. Juli 2016 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem — mit dem Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Indonesien andererseits eingesetzten — Gemeinsamen Ausschuss zur Annahme der Geschäftsordnung des Gemeinsamen Ausschusses und zur Einsetzung von Facharbeitsgruppen zu vertreten ist
Als Beitrag zur wirksamen Durchführung des Abkommens sollte die Geschäftsordnung des Gemeinsamen Ausschusses angenommen werden.
Erwägungsgrund 10 32017D0477BESCHLUSS (EU) 2017/477 DES RATES vom 3. März 2017 über den im Kooperationsrat im Rahmen des Abkommens über verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkt im Hinblick auf die Arbeitsvereinbarungen des Kooperationsrates, des Kooperationsausschusses, der Fachunterausschüsse und etwaiger sonstiger Gremien
Zur Sicherstellung der wirksamen Durchführung des Abkommens sollten die jeweilige Geschäftsordnung des Kooperationsrates, des Kooperationsausschusses und der…
Erwägungsgrund 2 32016D0845BESCHLUSS (EU) 2016/845 DES RATES vom 23. Mai 2016 zur Festlegung des Standpunkts zur Annahme der Geschäftsordnung des — mit dem Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits eingesetzten — Gemischten Ausschusses sowie zur Einsetzung von Facharbeitsgruppen und zur Annahme ihrer Mandate, der im Namen der Union in dem Gemischten Ausschuss zu vertreten ist
Als Beitrag zur wirksamen Durchführung des Abkommens sollte die Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses angenommen werden —
Erwägungsgrund 4 32016D0845BESCHLUSS (EU) 2016/845 DES RATES vom 23. Mai 2016 zur Festlegung des Standpunkts zur Annahme der Geschäftsordnung des — mit dem Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits eingesetzten — Gemischten Ausschusses sowie zur Einsetzung von Facharbeitsgruppen und zur Annahme ihrer Mandate, der im Namen der Union in dem Gemischten Ausschuss zu vertreten ist
Als Beitrag zur wirksamen Durchführung des Abkommens sollte die Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses angenommen werden.
Erwägungsgrund 8 32015D0054BESCHLUSS (EU, Euratom) 2015/54 DES RATES UND DER KOMMISSION vom 17. November 2014 über den im Namen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Annahme von Beschlüssen des Assoziationsrates betreffend die Geschäftsordnungen des Assoziationsrates und des Assoziationsausschusses und der Unterausschüsse, die Einsetzung von zwei Unterausschüssen und die Übertragung bestimmter Befugnisse des Assoziationsrates auf den Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ zu vertretenden Standpunkt
Zur Sicherstellung der wirksamen Umsetzung des Abkommens sollten die Geschäftsordnungen des Assoziationsrates, des Assoziationsausschusses und der…