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Luxemburg und Rumänien werden ermächtigt, den Beitritt Georgiens und Südafrikas zum Haager Übereinkommen von 1980 im Interesse der Union anzunehmen.
Luxemburg und Rumänien hinterlegen im Interesse der Union bis spätestens 19. Dezember 2018 eine Erklärung über die Annahme des Beitritts Georgiens und Südafrikas zum Haager Übereinkommen von 1980 mit folgendem Wortlaut: „[MITGLIEDSTAAT (Name in Vollform)] erklärt, den Beitritt Georgiens und Südafrikas zum Haager Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung gemäß dem Beschluss (EU) 2017/2462 des Rates anzunehmen.“
Luxemburg und Rumänien unterrichten den Rat und die Kommission über die Hinterlegung ihrer Erklärung über die Annahme des Beitritts Georgiens und Südafrikas zum Haager Übereinkommen von 1980 und übermitteln der Kommission den Wortlaut der Erklärung innerhalb von zwei Monaten ab deren Hinterlegung.
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