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Luxemburg, Österreich und Rumänien sollten daher ermächtigt werden, ihre Erklärungen über die Annahme des Beitritts von Belarus und Usbekistan zum Haager Übereinkommen von 1980 im Interesse der Union gemäß den Bestimmungen des vorliegenden Beschlusses zu hinterlegen. Die anderen Mitgliedstaaten der Union, die den Beitritt von Belarus und Usbekistan zum Haager Übereinkommen von 1980 bereits angenommen haben, sollten keine neuen Erklärungen über die Annahme hinterlegen, da die vorhandenen Erklärungen völkerrechtlich weiterhin gelten.
Luxemburg und Rumänien sollten daher ermächtigt werden, ihre Erklärungen über die Annahme des Beitritts Georgiens und Südafrikas zum Haager Übereinkommen von…
Österreich und Rumänien sollten daher ermächtigt werden, ihre Erklärungen über die Annahme des Beitritts von Honduras zum Haager Übereinkommen von 1980 im…
Österreich und Rumänien sollten daher ermächtigt werden, ihre Erklärungen über die Annahme des Beitritts Panamas, Uruguays, Kolumbiens und El Salvadors zum…
Österreich sollte daher ermächtigt werden, seine Erklärung über die Annahme des Beitritts von Ecuador und der Ukraine zum Haager Übereinkommen von 1980 im…
Österreich, Zypern, Kroatien, Luxemburg, Portugal, Rumänien und das Vereinigte Königreich sollten daher ermächtigt werden, ihre Erklärungen über die Annahme des…
Luxemburg, Österreich und Rumänien werden ermächtigt, den Beitritt von Belarus und Usbekistan zum Haager Übereinkommen von 1980 im Interesse der Union…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.