Erwägungsgrund 17 32017D2464
Mit Ausnahme Österreichs und Rumäniens haben alle betroffenen Mitgliedstaaten den Beitritt El Salvadors zum Haager Übereinkommen von 1980 bereits angenommen. El Salvador hat den Beitritt Bulgariens, Estlands, Lettlands und Litauens zum Haager Übereinkommen von 1980 angenommen. Aus einer Einschätzung der Lage in El Salvador ergibt sich, dass Österreich und Rumänien den Beitritt El Salvadors zum Haager Übereinkommen von 1980 im Interesse der Union annehmen können.