Beschluss (Euratom) 2017/251 der Kommission vom 2. Juni 2016 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft — des Übereinkommens zur Weiterführung des Internationalen Wissenschafts- und Technologiezentrums zwischen der Europäischen Union und Euratom, die als eine Vertragspartei auftreten, und Georgien, Japan, der Kirgisischen Republik, dem Königreich Norwegen, der Republik Armenien, der Republik Kasachstan, der Republik Korea, der Republik Tadschikistan und den Vereinigten Staaten von Amerika
Das Übereinkommen zur Weiterführung des Internationalen Wissenschafts- und Technologiezentrums zwischen der Europäischen Union und Euratom, die als eine Vertragspartei auftreten, und Georgien, Japan, der Kirgisischen Republik, dem Königreich Norwegen, der Republik Armenien, der Republik Kasachstan, der Republik Korea, der Republik Tadschikistan und den Vereinigten Staaten von Amerika wird im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft geschlossen —
Erwägungsgrund 6 32017D0251
Erwägungsgrund 6 32017D0251Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen