Beschluss (EU) 2017/340 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2016 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Deutschland
Der Fonds sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für Deutschland bereitzustellen.
Erwägungsgrund 5 32017D0340
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