Erwägungsgrund 6 32016D2099BESCHLUSS (EU) 2016/2099 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. November 2016 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (nach dem Antrag Estlands — EGF/2016/003 EE/petroleum and chemicals)
Damit der EGF möglichst schnell in Anspruch genommen werden kann, sollte der vorliegende Beschluss ab dem Datum seiner Annahme gelten —
Erwägungsgrund 6 32016D0990BESCHLUSS (EU) 2016/990 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 8. Juni 2016 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag Griechenlands — EGF/2015/011 GR/Supermarket Larissa)
Damit der EGF möglichst schnell in Anspruch genommen werden kann, sollte dieser Beschluss ab dem Datum seiner Annahme gelten —
Erwägungsgrund 5 32017D1600BESCHLUSS (EU) 2017/1600 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. September 2017 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag Finnlands — EGF/2017/002 FI/Microsoft 2)
Damit der EGF möglichst schnell in Anspruch genommen werden kann, sollte der vorliegende Beschluss ab dem Datum seiner Annahme gelten —
Erwägungsgrund 5 32017D0951BESCHLUSS (EU) 2017/951 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Mai 2017 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag Finnlands — EGF/2016/008 FI/Nokia Network Systems)
Damit der EGF möglichst schnell in Anspruch genommen werden kann, sollte der vorliegende Beschluss ab dem Datum seiner Annahme gelten —
Erwägungsgrund 5 32017D0559BESCHLUSS (EU) 2017/559 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. März 2017 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (nach dem Antrag der Niederlande — EGF/2016/005 NL/Drente Overijssel Retail
Damit der EGF möglichst schnell in Anspruch genommen werden kann, sollte der vorliegende Beschluss ab dem Datum seiner Annahme gelten,
Erwägungsgrund 5 32017D2192BESCHLUSS (EU) 2017/2192 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. November 2017 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung im Anschluss an einen Antrag Italiens — EGF/2017/004 IT/Almaviva
Damit der EGF möglichst schnell in Anspruch genommen werden kann, sollte der vorliegende Beschluss ab dem Datum seiner Annahme gelten —