Erwägungsgrund 5 32017D0343
Um die zur Inanspruchnahme des Fonds benötigte Zeit möglichst gering zu halten, sollte dieser Beschluss ab dem 1. Januar 2017 gelten —
Um die zur Inanspruchnahme des Fonds benötigte Zeit möglichst gering zu halten, sollte dieser Beschluss ab dem 1. Januar 2017 gelten —