Art. 5 32016D1385BESCHLUSS (EU) 2016/1385 DER KOMMISSION vom 1. Oktober 2014 zu der von den Behörden von Kastilien-La Mancha gewährten staatlichen Beihilfe SA.27408 (C 24/10 (ex NN 37/10, ex CP 19/09)) für die Einführung des terrestrischen Digitalfernsehens in entlegenen und weniger besiedelten Gebieten von Kastilien-La Mancha (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2014) 6846) (Nur der spanische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an das Königreich Spanien gerichtet.
Art. 3 32024D0560BESCHLUSS (EU) 2024/560 DER KOMMISSION vom 8. Dezember 2023 über die Ausnahme des Königreichs Spanien von bestimmten Vorschriften der Verordnung (EU) 2019/943 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie (EU) 2019/944 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Kanarischen Inseln (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2023) 8638) (Nur der spanische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an das Königreich Spanien gerichtet.
Art. 7 32015D0314BESCHLUSS (EU) 2015/314 DER KOMMISSION vom 15. Oktober 2014 über die staatliche Beihilfe SA.35550 (13/C) (ex 13/NN) (ex 12/CP) Spaniens Regelung für die steuerliche Abschreibung des finanziellen Geschäfts- oder Firmenwerts bei Erwerb von Beteiligungen an ausländischen Unternehmen (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 7280) (Nur der spanische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an das Königreich Spanien gerichtet.
Art. 3 32017D0984BESCHLUSS (EU) 2017/984 DES RATES vom 8. August 2016 zur Inverzugsetzung Spaniens mit der Maßgabe, die zum Abbau des übermäßigen Defizits als notwendig erachteten Maßnahmen zu treffen
Dieser Beschluss ist an das Königreich Spanien gerichtet.
Art. 2 32025D1063BESCHLUSS (EU) 2025/1063 DER KOMMISSION vom 19. Mai 2025 über die Kohärenz der Leistungsziele im gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates von Spanien vorgelegten Leistungsplanentwurf mit den unionsweit geltenden Leistungszielen für den vierten Bezugszeitraum des Leistungssystems und der Gebührenregelung für den einheitlichen europäischen Luftraum (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2025) 2943) (Nur der spanische Text ist verbindlich)
Dieser Beschluss ist an das Königreich Spanien gerichtet.