Erwägungsgrund 2 32017D0037
Diese Verhandlungen sind abgeschlossen, und das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits (im Folgenden „Abkommen“) sollte im Namen der Union — vorbehaltlich des Abschlusses der für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren zu einem späteren Zeitpunkt — unterzeichnet werden.