Erwägungsgrund 5 32017D0038
Nach Artikel 218 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist es angezeigt, dass der Rat die Kommission ermächtigt, Änderungen des Anhangs 20-A des Abkommens zu billigen, die durch den nach Artikel 26.1 des Abkommens eingesetzten Gemischten CETA-Ausschuss auf Empfehlung des CETA-Ausschusses gemäß Artikel 20.22 des Abkommens für geografische Angaben anzunehmen sind.