Erwägungsgrund 3 32017D0381
Aufgrund einer Überprüfung der im Beschluss 2014/119/GASP festgelegten restriktiven Maßnahmen sollte die Anwendung dieser restriktiven Maßnahmen bis zum 6. März 2018 verlängert werden. Der Eintrag zu einer im Anhang des Beschlusses 2014/119/GASP gelisteten Person sollte gestrichen werden.