Erwägungsgrund 3 32017D0412
In der Resolution 2339 (2017) sind bestimmte Änderungen bei den Ausnahmen vom Waffenembargo sowie bei den Kriterien für die Benennung der Personen und Einrichtungen vorgesehen, gegen die Sanktionen verhängt werden.
In der Resolution 2339 (2017) sind bestimmte Änderungen bei den Ausnahmen vom Waffenembargo sowie bei den Kriterien für die Benennung der Personen und Einrichtungen vorgesehen, gegen die Sanktionen verhängt werden.