Beschluss (EU) 2017/434 des Rates vom 13. Februar 2017 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Kooperationsabkommens über Partnerschaft und Entwicklung zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Islamischen Republik Afghanistan andererseits
Artikel 59 des Abkommens sieht die vorläufige Anwendung des Abkommens vor seinem Inkrafttreten vor.
Erwägungsgrund 3 32017D0434
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