Erwägungsgrund 1 32012D0352BESCHLUSS DES RATES vom 7. Juni 2012 über den Standpunkt der Europäischen Union im AKP-EU-Ministerrat zum Status der Republik Südsudan in Bezug auf das Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (2012/352/EU)
Die zweite Änderung des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens wird seit dem 31. Oktober 2010 vorläufig angewandt.
Art. 3 32010D0558Das Abkommen wird ab dem 1. Januar 2010 vorläufig angewendet, bis die für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind.
Erwägungsgrund 3 32012D0488BESCHLUSS DES RATES vom 22. Juni 2012 über den Standpunkt, den die Europäische Union in dem mit dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits eingesetzten Ausschuss „Handel und nachhaltige Entwicklung“ vertreten soll, soweit es die Arbeitsweise des zivilgesellschaftlichen Forums betrifft beziehungsweise die Einsetzung der Sachverständigengruppe zur Prüfung von Fragen, welche in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses „Handel und nachhaltige Entwicklung“ fallen (2012/488/EU)
Nach Artikel 15.10 Absatz 5 des Abkommens wird das Abkommen seit dem 1. Juli 2011 unter dem Vorbehalt seines späteren Abschlusses vorläufig angewandt.
Erwägungsgrund 2 32017D0235BESCHLUSS (EU) 2017/235 DES RATES vom 7. Februar 2017 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Salomonen über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte
Gemäß dem Beschluss (EU) 2016/1888 des Rates wurde das Abkommen unterzeichnet und wird seit dem 8. Oktober 2016 vorläufig angewandt.
Erwägungsgrund 1 32010D0669BESCHLUSS DES RATES vom 27. September 2010 über den von der Europäischen Union im durch das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den CARIFORUM-Staaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingerichteten Gemeinsamen Rat CARIFORUM-EU zu vertretenden Standpunkt zur Änderung des Anhangs IV des Abkommens durch die Aufnahme der Verpflichtungen des Commonwealth der Bahamas (2010/669/EU)
Das Abkommen wurde am 15. Oktober 2008 unterzeichnet und wird seit dem 29. Dezember 2008 vorläufig angewandt.
Erwägungsgrund 2 32016D0273BESCHLUSS (EU) 2016/273 DES RATES vom 12. Februar 2016 über den Abschluss des Abkommens — im Namen der Europäischen Union — zwischen der Europäischen Union und der Demokratischen Republik Timor-Leste über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte
Gemäß dem Beschluss (EU) 2015/1030 des Rates wurde das Abkommen unterzeichnet und wird seit dem 28. Mai 2015 vorläufig angewendet.