Erwägungsgrund 4 32016D0430BESCHLUSS (EU) 2016/430 DES RATES vom 10. Februar 2015 zum Abschluss des Kooperationsabkommens über ein ziviles globales Satellitennavigationssystem (GNSS) zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten und dem Königreich Marokko
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 4 32006D0735BESCHLUSS DES RATES vom 27. Juni 2005 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Chile über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (2006/735/EG)
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 4 32014D0537BESCHLUSS 2014/537/GASP DES RATES vom 3. Juli 2014 über die Unterzeichnung und den Abschluss, im Namen der Union, eines Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Zentralafrikanischen Republik über die Modalitäten der Überstellung von Personen, denen von der militärischen Operation der Europäischen Union (EUFOR RCA) im Rahmen der Erfüllung ihres Mandats die Freiheit entzogen wurde, an die Zentralafrikanische Republik und die für diese Personen geltenden Garantien
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 4 32005D0040BESCHLUSS DES RATES UND DER KOMMISSION vom 13. Dezember 2004 über den Abschluss des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten und der Republik Kroatien (2005/40/EG, Euratom)
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 4 32005D0045BESCHLUSS DES RATES vom 22. Dezember 2004 über den Abschluss und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 22. Juli 1972 in Bezug auf die Bestimmungen über landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse (2005/45/EG)
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 4 32009D0517BESCHLUSS DES RATES vom 22. Juni 2009 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Pakistan über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (2009/517/EG)
Das Abkommen sollte genehmigt werden —