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Das Abkommen zielt darauf ab, den Handel mit ökologischen/biologischen Erzeugnissen zu fördern, zu Entwicklung und Ausbau des ökologischen/biologischen Sektors in der Union und in der Republik Chile beizutragen sowie ein hohes Maß an Einhaltung der Grundsätze der ökologischen/biologischen Produktion, an Garantie der Kontrollsysteme und an Integrität der ökologischen/biologischen Erzeugnisse zu erreichen. Das Abkommen zielt auch auf eine Verbesserung des Schutzes der jeweiligen Öko-/Bio-Siegel der Union und der Republik Chile und auf eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Parteien im Regulierungsbereich bei Fragen im Zusammenhang mit der ökologischen/biologischen Produktion ab.
Das Abkommen zielt darauf ab, den Handel mit ökologischen/biologischen Erzeugnissen zu fördern, zu Entwicklung und Ausbau des ökologischen/biologischen Sektors…
Die Kommission hat im Namen der Union ein Abkommen mit der Republik Chile über den Handel mit ökologischen/biologischen Erzeugnissen (im Folgenden „Abkommen“)…
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Chile über den Handel mit ökologischen/biologischen Erzeugnissen wird im Namen der Union…
Gemäß dem Beschluss (EU) 2017/436 des Rates wurde das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Chile über den Handel mit…
Die Unterzeichnung des Abkommens im Namen der Europäischen Union zwischen der Europäischen Union und der Republik Chile über den Handel mit…
In diesem Abkommen erkennen die Union und die Republik Chile die Gleichwertigkeit ihrer jeweiligen Vorschriften über den ökologischen/biologischen Landbau und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.