Erwägungsgrund 2 32017D0446
Die Unterzeichner des Übereinkommens sind am 5. November 2015 in Genf durch ihre Vertreter übereingekommen, das Protokoll (2015) zur Änderung des Anhangs des Übereinkommens über den Handel mit Zivilluftfahrzeugen (im Folgenden „Protokoll“) zur Annahme aufzulegen, mit dem die Änderungen in der Fassung des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung der Waren aus dem Jahr 2007 in den Anhang zum Übereinkommen aufgenommen werden sollen.