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Am 14. Juli 2014 ermächtigte der Rat die Kommission, mit dem Königreich Norwegen, der Republik Island, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein Verhandlungen über ein Abkommen über die Modalitäten ihrer Beteiligung am Fonds für die Innere Sicherheit — Grenzen und Visa für den Zeitraum 2014 bis 2020 aufzunehmen. Die Verhandlungen mit dem Fürstentum Liechtenstein wurden mit der Paraphierung des Abkommens am 30. März 2016 erfolgreich abgeschlossen.
Am 14. Juli 2014 ermächtigte der Rat die Kommission, mit dem Königreich Norwegen, Island, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein…
Am 14. Juli 2014 ermächtigte der Rat die Kommission, mit dem Königreich Norwegen, der Republik Island, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum…
Am 14. Juli 2014 ermächtigte der Rat die Kommission, mit dem Königreich Norwegen, der Republik Island, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum…
Gemäß dem Beschluss 2017/47 des Rates wurde das Abkommen zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Liechtenstein über zusätzliche Regeln in Bezug auf…
Die Unterzeichnung im Namen der Union des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Liechtenstein über zusätzliche Regeln in Bezug auf das…
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Liechtenstein über zusätzliche Regeln in Bezug auf das Instrument für die finanzielle…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.