Erwägungsgrund 2 32017D0479
Am 14. Juli 2014 ermächtigte der Rat die Kommission, mit dem Königreich Norwegen, der Republik Island, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein Verhandlungen über ein Abkommen über die Modalitäten ihrer Beteiligung am Fonds für die innere Sicherheit — Grenzen und Visa für den Zeitraum 2014 bis 2020 aufzunehmen. Die Verhandlungen mit dem Königreich Norwegen wurden mit der Paraphierung des Abkommens am 5. Juli 2016 erfolgreich abgeschlossen.