Art. 2 32017D0503
Die Kommission genehmigt die im Rahmen des Kapazitätsmarkts durchgeführte Beihilferegelung für einen Zeitraum von maximal zehn Jahren. Alle Regelungen, die nach diesem Zeitraum beibehalten werden, müssen neu angemeldet werden.
Die Kommission genehmigt die im Rahmen des Kapazitätsmarkts durchgeführte Beihilferegelung für einen Zeitraum von maximal zehn Jahren. Alle Regelungen, die nach diesem Zeitraum beibehalten werden, müssen neu angemeldet werden.